Richtlinien

FERDINAND-SAUERBRUCH-FORSCHUNGSPREIS

§ 1
Die Vorstände des Vereins Förderkreis Ferdinand Sauerbruch und der Berliner Chirurgischen Gesellschaft – Vereinigung der Chirurgen Berlins und Brandenburgs – beschlossen am 11.10.1991, den 1984 gestifteten „Ferdinand-Sauerbruch-Preis” der Berliner Chirurgischen Gesellschaft und das 1987 gestiftete „Forschungsstipendium des Förderkreises Ferdinand Sauerbruch” zu vereinen zum

FERDINAND-SAUERBRUCH-FORSCHUNGSPREIS.

Die Mitgliederversammlung der Berliner Chirurgischen Gesellschaft hat diesen Beschluss am 14.6.1991 einstimmig bestätigt. In einer weiteren Mitgliederversammlung am 11.10.1991 wurde der Name erweitert zur Bezeichnung: Berliner Chirurgische Gesellschaft – Vereinigung der Chirurgen Berlins und Brandenburgs. Am 1.9.2023 wurde auf der Mitgliederversammlung der Name der Gesellschaft in Berlin-Brandenburgische Chirurgische Gesellschaft geändert.

§ 2
Der FERDINAND-SAUERBRUCH-FORSCHUNGSPREIS soll jüngere Arzte anspornen, auszeichnen und in ihrer Forschungstätigkeit unterstützen. Er wird daher nur an Assistenten und Oberärzte, die chirurgisch tätig sind, verliehen. Die Verleihung gilt einerseits der Anerkennung einer herausragenden wissenschaftlichen Arbeit über Probleme der Chirurgie einschließlich der operativen Intensivmedizin und andererseits der Förderung geplanter weiterführender wissenschaftlicher Forschung. Ausländische Bewerber werden ebenfalls anerkannt.

§ 3
Die Mitgliedschaft der Preisbewerber in einer deutschen oder ausländischen chirurgischen Gesellschaft ist erwünscht.

§ 4
Der FERDINAND-SAUERBRUCH-FORSCHUNGSPREIS wird jährlich vergeben und ist mit EUR 5000,– dotiert.

§ 5
Der Preisträger erhält eine Urkunde. Die Urkunde wird vom Vorsitzenden des Förderkreises Ferdinand Sauerbruch sowie vom 1. Vorsitzenden der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft unterzeichnet.

§ 6
Die Ausschreibung erfolgt in den Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie sowie in weiteren Fachzeitschriften.

§ 7
Eingereicht werden können Arbeiten in deutscher oder englischer Sprache, auch in Buchform, die im Bewerbungsjahr oder dem Jahr davor oder noch nicht veröffentlicht worden sind. Beigelegt werden muss ein Verzeichnis bisheriger wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Forschungstätigkeiten sowie eine kurze Ausführung hinsichtlich geplanter weiterführender Forschungstätigkeit (für letztere höchstens eine Schreibmaschinenseite).

§ 8
Die Arbeiten der Preisbewerber sowie die erbetenen weiteren Unterlagen nach § 7 müssen in fünffacher Ausfertigung jeweils bis zum 31. März des Jahres vor der Verleihung beim Schriftführer der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft eingegangen sein. Beigefügt werden muss eine Erklärung, dass diese Arbeit noch nicht für einen anderen Preis eingereicht war und bis zum Abschluss der Bewerbung auch nicht eingereicht wird. Die Arbeiten dürfen ferner für den FERDINAND-SAUERBRUCH-FORSCHUNGSPREIS nur einmal eingereicht werden.

§ 9
Das Preisrichterkollegium setzt sich zusammen aus fünf wissenschaftlich hervorragenden Chirurgen aus dem deutschsprachigen Raum, die von den Vorständen des Förderkreises Ferdinand Sauerbruch und der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft gewählt werden. Für jede dieser fünf Persönlichkeiten wird auch ein Stellvertreter gewählt. Wiederwahlen sind möglich. Ein Koordinator für das Preisrichterkollegium wird ebenfalls von den Vorständen bestimmt.

Bewirbt sich um den FERDINAND-SAUERBRUCH-FORSCHUNGSPREIS ein Mitarbeiter eines Preisrichters, so scheidet dieser aus dem Kollegium aus, für ihn wird einer der Vertreter berufen. Für spezielle Beurteilungen können den Vorständen vom Preisrichterkollegium weitere Fachleute vorgeschlagen werden, deren schriftliche Beurteilungen archiviert werden.

Erreicht keine der eingereichten Arbeiten die geforderten Qualifikationen, kann kein Vorschlag erfolgen.

§ 10
Die Preisrichter bewerten die eingereichten Arbeiten ohne Absprache untereinander in der Rangfolge zu dem vom Koordinator festgesetzten Termin und schlagen die Preisträger den Vorständen des Förderkreises Ferdinand Sauerbruch sowie der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft vor. Diese beiden Vorstände entscheiden gemeinsam über die Preisträger aufgrund der Vorschläge des Preisrichterkollegiums. Die Entscheidung fällt mit einfacher Mehrheit und unter Ausschluss des Rechtsweges.

§ 11
Die Verleihung erfolgt im Rahmen eines feierlichen akademischen Aktes anlässlich der wissenschaftlichen Jahrestagung, des Berlin-Brandenburgischen Chirurgentreffens der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft. Die Urkunde wird vom l. Vorsitzenden der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft verlesen und überreicht. Der Preisträger wird rechtzeitig verständigt und berichtet nach der Verleihung in kurzer Form über die Ziele, die Durchführung und die Ergebnisse der Preisarbeit sowie die Ansätze für weitere Forschungen auf seinem Arbeitsgebiet.

Die Namen der anderen Bewerber werden nicht genannt.

§ 12
Je ein Exemplar der eingereichten Arbeiten und alle Beurteilungen werden für die Archive des Förderkreises Ferdinand Sauerbruch sowie der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft einbehalten.

§ 13
Mit der Annahme dieser Richtlinien durch die Mitgliederversammlung der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft entfallen sowohl die Richtlinien über die Vergabe des Forschungsstipendiums des Förderkreises Ferdinand Sauerbruch als auch die Bestimmungen für die Verleihung des FERDINAND-SAUERBRUCH-PREISES der bisherigen Berliner Chirurgischen Gesellschaft.

Änderungen dieser Richtlinien können nur von den Vorständen des Förderkreises Ferdinand Sauerbruch und der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft vorgeschlagen und müssen von der Mitgliederversammlung der Berlin-Brandenburgischen Chirurgischen Gesellschaft mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

Für den Vorstand des Förderkreises
Ferdinand Sauerbruch e.V., Berlin
Prof. Dr. R. Hetzer
1. Vorsitzender
Für die Berlin-Brandenburgische Chirurgische Gesellschaft
Prof. Dr. N. Haas
1. Vorsitzender 2001/2002

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