Langenbeck-Virchow-Haus wieder in Chirurgenhand

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin gibt das Traditionsgebäude des Langenbeck-Virchow-Hauses wieder in die Hände der Deutschen Chirurgenschaft: Es verpflichtet das Land Berlin zur Rückübertragung des 1953 enteigneten Gebäudes in der Luisenstraße 58/59 an die Eigentümer, die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie und die Berliner Medizinische Gesellschaft.

Der Hintergrund: 1950 schlossen die beiden wissenschaftlichen Gesellschaften zwar mit der DDR einen Pachtvertrag über fünf Jahre. Tatsächlich aber wurde das Haus schon 1953 entschädigungslos vom Staat enteignet und zu Volkseigentum erklärt. Bemühungen ostdeutscher Chirurgen um Rückgabe wurden 1987 von der DDR-Regierung abschlägig beschieden und auch 1994 vom „Landesamt für die Regelung offener Vermögensfragen” abgelehnt. Klagen über mehrere Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht führten schließlich zum Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 10. September 2002, das am 25. November rechtskräftig geworden ist.

Die zukünftige Nutzung erfordert vor allem die Renovierung des zur Zeit aus bautechnischen Gründen gesperrten Hörsaals. Der Finanzbedarf dafür wird auf einige Millionen Euro geschätzt. Insgesamt soll das Haus erneut zum Zentrum der deutschen Chirurgie, der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Praxis werden. Die Eigentümer werden das Haus aber nicht alleine nutzen, es wird Mieter geben, mit der Charité steht ein Kooperations- und Mietvertrag an; die derzeit dort untergebrachte Medizinische Bibliothek der Fakultät soll am Ort bleiben.

Aus: Der niedergelassene Chirurg 1/03 S.7
mit freundlicher Genehmigung des Promedico-Verlages und www.facharzt.de